Abrechnungszeiträume für Zählerstände

Für eine systematische Abrechnung werden Abrechnungszeiträume (Perioden) angelegt. Pro Periode erfassen Sie Start- und Endstände – die Differenz ergibt den Verbrauch.

Periode anlegen

Jede Periode hat folgende Felder:

  • Objekt (Pflicht) – Gebäude, für das die Periode gilt (Auswahl über Objekt-Picker)
  • Name (Pflicht) – Bezeichnung der Periode (z.B. „2025", „Abrechnungszeitraum 2025", max. 100 Zeichen)
  • Startdatum (Pflicht) – Beginn des Zeitraums (z.B. 01.01.2025 oder 01.03.2025)
  • Enddatum (Pflicht) – Ende des Zeitraums (z.B. 31.12.2025 oder 28.02.2026)
  • Notiz (optional) – Freitextfeld für Anmerkungen
  • Status – Zustand der Periode (siehe unten)

Status einer Periode

Eine Periode hat zwei mögliche Status:

Status Bedeutung
Offen Bearbeitbar – Zählerstände können hinzugefügt, geändert oder entfernt werden (Standardwert)
Abgeschlossen Gesperrt – keine Änderungen mehr möglich. Bereit für die BKA-Erstellung

Status ändern

  • Abschließen: Klicken Sie auf „Abschließen" in der Periodenansicht. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
  • Wieder öffnen: Eine abgeschlossene Periode kann bei Bedarf wieder geöffnet werden (Status zurück auf „Offen").

Zählerstände einer Periode zuordnen

Beim Erfassen eines Zählerstands können Sie diesen direkt einer bestehenden Periode zuordnen (Dropdown-Auswahl). Alternativ können Sie in der Periodenansicht nachträglich Zählerstände zuweisen oder entfernen.

Start- und Endstände

Pro Zähler und Periode benötigen Sie:

  • Anfangsstand: Zählerstand zu Beginn der Periode (z.B. 1. Januar oder 1. März – je nach Abrechnungszeitraum)
  • Endstand: Zählerstand am Ende der Periode (z.B. 31. Dezember oder 28. Februar – je nach Abrechnungszeitraum)

Verbrauch = Endstand − Anfangsstand

Mieterwechsel innerhalb einer Periode

Bei Ein- oder Auszug während der Periode:

  • Auszug: Endstand des alten Mieters = Zählerstand am Auszugsdatum
  • Einzug (neuer Mieter): Anfangsstand des neuen Mieters = Zählerstand am Einzugsdatum
  • Bei Mieterwechsel kann eine Teilperiode für die Zwischenabrechnung angelegt werden
  • Stellen Sie sicher, dass Stände lückenlos erfasst sind (kein Zeitraum ohne Ablesung)