Zählerstände der BKA zuordnen

Zählerstände müssen der Betriebskostenabrechnung (BKA) zugeordnet werden, damit verbrauchsabhängige Kosten korrekt verteilt werden. Die Verknüpfung erfolgt über die Abrechnungsmappe.

Zuordnung über die Abrechnungsmappe

Die Abrechnungsmappe ist der Container, der Zählerstände und Ausgaben für einen bestimmten Abrechnungszeitraum bündelt:

  1. Abrechnungsmappe erstellen (falls nicht vorhanden) – mit dem passenden Zeitraum (z.B. 01.01.2025–31.12.2025 oder 01.03.2025–28.02.2026)
  2. Zählerstände zuweisen – Alle Ablesungen aus dem Zeitraum der Mappe zuordnen
  3. Mappe abschließen – Status auf „Abgeschlossen" setzen
  4. BKA erstellen – Im BKA-Assistenten die abgeschlossene Mappe als Datenquelle verwenden

Zuordnung im BKA-Assistenten

Beim Erstellen der BKA werden die Zählerstände automatisch berücksichtigt:

  • Verbrauchswerte werden aus der Abrechnungsmappe übernommen (Endstand − Anfangsstand)
  • Bei verbrauchsabhängigen Kostenarten wählen Sie den Umlageschlüssel „Nach Verbrauch":
    • Verbrauch m³ (Warmwasser) – Schlüssel 5 – für Warmwasserkosten
    • Verbrauch kWh – Schlüssel 6 – für Heizkosten (kWh-basiert)
    • Verbrauch m³ (Kaltwasser) – Schlüssel 9 – für Kaltwasserkosten

Formdock verteilt die Kosten dann gemäß den individuellen Verbrauchsanteilen der Mieter.

Verbrauchsabhängige Kostenarten

Folgende Standard-Kostenarten der BKA werden typischerweise nach Verbrauch umgelegt:

Kostenart § BetrKV Typischer Umlageschlüssel
Heizung §2 Nr. 4a Verbrauch kWh (Schlüssel 6)
Warmwasser §2 Nr. 4b Verbrauch m³ Warmwasser (Schlüssel 5)
Verbundene Heizung/Warmwasser §2 Nr. 4c Verbrauch kWh (Schlüssel 6)
Wasserversorgung §2 Nr. 2 Verbrauch m³ Kaltwasser (Schlüssel 9)
Entwässerung §2 Nr. 3 Verbrauch m³ Kaltwasser (Schlüssel 9)

Andere Kostenarten (z.B. Grundsteuer, Müll) werden nach Wohnfläche, Personenzahl oder Wohneinheiten umgelegt.

Fehlende Zählerstände

Fehlen Zählerstände (z.B. Mieter hat nicht abgelesen), können Sie:

  • Schätzung verwenden – basierend auf Vorjahresverbrauch (mit rechtlichen Einschränkungen)
  • Vorjahresverbrauch anteilig anwenden
  • Pauschale Umlage (nach Fläche) – weniger genau, aber zulässig als Notlösung

Dokumentieren Sie Schätzungen immer in der Notiz des Zählerstands.