Formdock steuerlich absetzen
Kann ich Formdock von der Steuer absetzen?
Ja. Ihre Formdock-Rechnung können Sie in der Regel steuerlich geltend machen:
- Private Vermieter setzen die Kosten als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ab – unter „Verwaltungskosten".
- Gewerbliche Vermieter und Hausverwaltungen verbuchen die Kosten als Betriebsausgabe.
Software zur Immobilienverwaltung zählt zu den abzugsfähigen Verwaltungskosten, genau wie Steuerberaterkosten oder Kontoführungsgebühren für das Mietkonto.
Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Konsultieren Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
Rechnungen finden und herunterladen
Ihre Rechnungen finden Sie in Ihrem Formdock-Konto:
- Öffnen Sie Einstellungen → Bestellungen.
- Sie sehen alle bisherigen Bestellungen mit Bestellnummer, Datum, Status und Betrag.
- Klicken Sie auf das PDF-Icon rechts neben einer Bestellung, um die Rechnung herunterzuladen.
Diese PDF-Rechnungen enthalten alle nötigen Angaben (Rechnungsnummer, MwSt.-Ausweis, Leistungszeitraum) und können direkt als Beleg für Ihre Steuererklärung oder Buchhaltung verwendet werden.
In welches Steuerkonto gehört das?
| Kontenrahmen | Konto | Bezeichnung |
|---|---|---|
| SKR03 | 4964 | EDV-Kosten / Software |
| SKR04 | 6845 | EDV-Kosten / Software |
Alternativ können Sie die Kosten auch unter „Verwaltungskosten" (SKR03: 4930 / SKR04: 6820) einordnen.
Kosten in Formdock als Ausgabe erfassen
Optional können Sie Ihre Formdock-Rechnung auch direkt in der App als Ausgabe verbuchen – so erscheint sie in Ihrer Finanzübersicht und im DATEV-Export:
- Gehen Sie zu Sidebar → Finanzen.
- Klicken Sie auf „+ Ausgabe / Einnahme erfassen".
- Wählen Sie Typ: Ausgabe.
- Wählen Sie als Buchungskategorie „EDV-Kosten / Software" oder „Verwaltungskosten".
- Lassen Sie das Objekt-Feld leer (allgemeine Verwaltungskosten).
- Speichern Sie die Buchung.