Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG)

Was ist die Vermieterbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (umgangssprachlich „Vermieterbescheinigung") ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Jeder Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug dieses Dokument auszuhändigen.

Der Mieter benötigt die Bescheinigung für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Achtung: Bei Verstoß gegen die Ausstellungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €.

Automatische Aufgabe nach Mietverhältnis-Erstellung

Wenn Sie ein neues Mietverhältnis in Formdock anlegen, wird automatisch Folgendes erstellt:

  1. Aufgabe „Vermieterbescheinigung aushändigen" mit Kategorie „Mieterwechsel" und Priorität Hoch
  2. Fälligkeitsdatum: 14 Tage nach dem eingetragenen Einzugsdatum
  3. PDF-Dokument: Eine vorausgefüllte Vermieterbescheinigung mit allen Daten aus dem System

Sie finden die Aufgabe unter Aufgaben und werden rechtzeitig erinnert.

PDF herunterladen

Über die Einheit-Übersicht

  1. Öffnen Sie die Immobilien-Detailansicht der Einheit
  2. Wechseln Sie zum Tab Übersicht
  3. Im Bereich Dokumente finden Sie den Eintrag „Vermieterbescheinigung"
  4. Klicken Sie auf PDF um das Dokument herunterzuladen

Inhalt des PDFs

Das generierte PDF enthält automatisch:

  • Einzugs- und Auszugsdatum (aus dem Mietverhältnis)
  • Angaben zum Mieter (Name aus dem Kontakt, Anzahl weiterer Personen)
  • Angaben zur Immobilie (Straße, Hausnummer, Stock, PLZ, Ort)
  • Angaben zum Vermieter (Name und Anschrift des Eigentümers)
  • Eigentumsverhältnis (Vermieter = Eigentümer: Ja/Nein)
  • Unterschriftszeile für Ort, Datum und Unterschrift

Wichtige Hinweise

  • Das PDF wird bei der Erstellung des Mietverhältnisses automatisch generiert und gespeichert
  • Sie können das PDF jederzeit erneut herunterladen – es wird bei jedem Download frisch aus den aktuellen Daten erzeugt
  • Drucken Sie das Dokument aus, unterschreiben Sie es und übergeben Sie es dem Mieter
  • Der Mieter legt die Bescheinigung bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vor

Voraussetzungen für korrekte Daten

Damit alle Felder im PDF korrekt ausgefüllt sind, stellen Sie sicher, dass:

  • Die Immobilie vollständige Adressdaten hat (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Ein Eigentümer dem Objekt zugeordnet ist (mit Name und Anschrift)
  • Der Mieter-Kontakt mit vollständigem Namen angelegt ist
  • Das Einzugsdatum im Mietverhältnis eingetragen ist