Widerrufsrecht bei Mietverträgen

Beim digitalen Abschluss eines Wohnraummietvertrags (Unterschrift über Formdock) kann dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Formdock erkennt diese Fälle automatisch, informiert den Mieter und stellt eine öffentliche Widerruf-Seite bereit.

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht entsteht, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  1. Der Vertrag wird digital signiert (Fernabsatz – beide Parteien unterschreiben ortsabhängig über Formdock). Bei einem auf Papier ausgedruckten und persönlich unterschriebenen Vertrag liegt kein Fernabsatz vor – dann besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Der Vermieter tritt gewerblich auf (Feld „Vermieter tritt auf als" = Gewerblich (Unternehmer) in Schritt 1).
  3. Es ist keine Besichtigung vor Vertragsabschluss dokumentiert (Feld „Der Mieter hat das Objekt eingehend besichtigt am" in Schritt 4 „Mietzeit", unter „Zustand der Mietsache", ist leer).

Ist eine Besichtigung am/vor dem Abschlussdatum hinterlegt, entfällt das Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 4 S. 2 BGB). Bei privaten Vermietern besteht ebenfalls kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Wichtig: Die Berechnung erfolgt automatisch im Moment, in dem alle Parteien unterschrieben haben.

Die Widerrufsfrist

  • Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss (vollständige Signatur).
  • Solange die Frist läuft, hat der Status „aktiv". Läuft sie ab, wechselt der Status automatisch zu „erloschen". Wird der Vertrag widerrufen, lautet der Status „ausgeübt".

Warum Formdock die gesetzliche 14-Tage-Frist sichert

Die kurze Frist von 14 Tagen gilt nur, wenn der Mieter ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und der Widerruf leicht zugänglich gemacht wird. Fehlt eine korrekte Belehrung, verlängert sich die Frist gesetzlich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB) – der Mieter könnte den Vertrag dann fast ein Jahr lang widerrufen.

Formdock stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben automatisch sicher:

  • Korrekte Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB) – als Begleit-PDF an die Abschlussmail des Mieters und optional als Anlage im Vertrags-PDF.
  • Ständig verfügbarer, hervorgehobener Widerruf über die öffentliche Widerruf-Seite, erreichbar per Link in der Mail und per QR-Code im Begleit-PDF (Mehrfach-Bereitstellung, falls eine Mail untergeht).
  • Erinnerung etwa 3 Tage vor Fristende, solange noch nicht widerrufen wurde.

Dadurch beginnt die reguläre 14-Tage-Frist ordnungsgemäß zu laufen, und die gesetzliche Fristverlängerung auf 12 Monate und 14 Tage greift nicht.

Gesetzliche Grundlagen:

Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung. Achten Sie auf korrekte Angaben zu Vermieter-Typ und Besichtigungsdatum.

Die elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB)

Die öffentliche Widerruf-Seite ist als gesetzliche elektronische Widerrufsfunktion ausgestaltet:

  • Beschriftung „Vertrag widerrufen" (Abs. 1): Die Schaltfläche zum Einleiten des Widerrufs trägt genau diese Bezeichnung.
  • Erforderliche Angaben (Abs. 2): Auf der Bestätigungsseite werden Name des Mieters und die Vertragsidentifikation (Vertragsart, Vertragsnummer, Mietobjekt) angezeigt; die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung ist in einem Feld vorausgefüllt und kann bestätigt oder geändert werden.
  • Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen" (Abs. 3): Erst über diese klar beschriftete Schaltfläche wird der Widerruf verbindlich abgesendet.
  • Eingangsbestätigung (Abs. 4): Sofort nach dem Widerruf erhält der Mieter per E-Mail (dauerhafter Datenträger) eine Bestätigung mit dem Inhalt der Widerrufserklärung (Name, Vertrag, E-Mail) sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
  • Zugang (Abs. 5): Maßgeblich ist der Versand über die Widerrufsfunktion vor Fristablauf; der Zeitpunkt wird automatisch erfasst.

Da Formdock keine dauerhaft eingeloggte Oberfläche für Mieter betreibt, wird die Funktion während der gesamten Frist über den persönlichen Link (Abschluss- und Erinnerungsmail) und den QR-Code im Begleit-PDF „ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich" bereitgestellt.

Die Abschlussmail nach vollständiger Unterschrift

Sobald alle Parteien unterschrieben haben, versendet Formdock die Abschlussmail mit dem signierten Vertrags-PDF im Anhang:

  • Mieter erhalten zusätzlich einen Hinweis auf das Widerrufsrecht, einen Link zur Widerruf-Seite sowie ein separates Begleit-PDF „Widerrufsbelehrung" mit QR-Code und Link.
  • Vermieter erhalten einen neutralen Hinweis, dass für den Mieter eine Widerrufsfrist läuft – ohne Link und ohne das zusätzliche Begleit-PDF.

Der personalisierte Widerruf-Link entsteht erst bei vollständiger Unterschrift. Deshalb wird er nicht ins Vertrags-PDF, sondern als eigenes Begleit-PDF an die Abschlussmail des Mieters angehängt.

Erinnerung vor Fristende

Endet die Widerrufsfrist in etwa 3 Tagen und der Vertrag wurde noch nicht widerrufen, erhält der Mieter einmalig eine Erinnerungs-E-Mail mit dem Widerruf-Link.

Die öffentliche Widerruf-Seite

Der Link in der Mail führt zu einer eigenen Seite (/widerruf/…), die ohne Login funktioniert und je nach Status den passenden Inhalt zeigt:

  • Frist läuft: Vertragsdaten und verbleibende Tage werden angezeigt. Über „Widerruf einleiten" und eine anschließende Bestätigung erklärt der Mieter den Widerruf verbindlich.
  • Bereits widerrufen: Hinweis mit Datum des erfolgten Widerrufs.
  • Frist abgelaufen: Hinweis, dass ein Widerruf über die Seite nicht mehr möglich ist.

Nach erfolgreichem Widerruf:

  • Der Mieter erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Der Vermieter wird per E-Mail über den Widerruf informiert.

Wo sieht der Vermieter den Status?

Im Vertrags-Archiv zeigt jede Vertragszeile ein Status-Badge:

Badge Bedeutung
Widerruf: noch X T. Frist läuft – Resttage bis zum Fristende (Details im Tooltip mit Enddatum)
Widerrufen Der Mieter hat den Vertrag widerrufen (mit Datum)
Widerrufsfrist abgelaufen Die 14-Tage-Frist ist ohne Widerruf verstrichen

Die Widerrufsbelehrung als Anlage (Schritt 6)

Unabhängig vom Begleit-PDF können Sie im letzten Wizard-Schritt die Anlage 4: Widerrufsbelehrung mit ins Vertrags-PDF aufnehmen. Der Haken wird automatisch passend zur Besichtigung vorbelegt – siehe Wohnraummietvertrag erstellen.

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