Zwischenabrechnung
Wenn ein Mieter während eines laufenden Abrechnungszeitraums auszieht, ist eine Zwischenabrechnung (Teilabrechnung) erforderlich. Sie deckt den Zeitraum vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Auszugsdatum und berechnet anteilig Kosten und Vorauszahlungen.
Hinweis: Der Abrechnungszeitraum muss nicht zwingend dem Kalenderjahr (01.01.–31.12.) entsprechen. Er kann auch z.B. am 01.03. beginnen und am 28.02. des Folgejahres enden – je nach Vereinbarung im Mietvertrag oder WEG-Beschluss.
Wann erforderlich?
Bei Auszug eines Mieters vor Ende des Abrechnungszeitraums muss eine Zwischenabrechnung erstellt werden. Der Mieter erhält eine Abrechnung nur für seine Nutzungszeit. Ohne Zwischenabrechnung könnten Nachforderungen später schwer durchsetzbar sein.
Checkliste: Auszugsdatum dokumentiert? Mieter hat Auszug bestätigt?
Pro-rata-Berechnung
Kosten und Vorauszahlungen werden anteilig (pro rata temporis) berechnet:
- Kosten: Nur der Anteil der Tage/Monate bis zum Auszug. Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.03.2025–28.02.2026, Auszug am 31.08.2025 → 6 von 12 Monaten = 50 % der Jahreskosten.
- Vorauszahlungen: Summe der gezahlten Vorauszahlungen vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Auszug.
Checkliste: Zeitraum korrekt (Perioden-Start bis Auszugsdatum)? Vorauszahlungen bis Auszug erfasst?
Verbrauchsabhängige Kosten
Bei Heizung, Warmwasser, Kaltwasser können Zählerstände zum Auszugsdatum erforderlich sein. Der Verbrauch bis zum Auszug wird anteilig oder per Zählerstand ermittelt.
Checkliste: Zählerstände zum Auszugsdatum erfasst? Verbrauch korrekt zugeordnet?
Ablauf in Formdock
- Neue BKA anlegen.
- Abrechnungszeitraum: Beginn des Abrechnungszeitraums bis Auszugsdatum (z.B. 01.03.2025 bis 31.08.2025 oder 01.01.2025 bis 30.06.2025).
- Nur den ausziehenden Mieter als Abrechnungsempfänger.
- Kosten und Vorauszahlungen wie bei der Jahresabrechnung – mit anteiligen Werten.
- PDF generieren und an Mieter versenden.
Checkliste: Zwischenabrechnung vollständig? Frist für Versand eingehalten?